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Elternbrief: Kopfläuse in der Schule - Was tun?

Veröffentlicht von Niklas Jepsen (jepsen) am 17.02.2011
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Sehr geehrte Eltern,


Kopfläuse - was tun?
in der Gruppe / Klasse Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden.
Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa seit jeher heimisch. Ein bis drei Prozent der Kinder in den Industrieländern haben Kopfläuse. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie - nach einem Stich - aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in durchsichtigen Hüllen, die am Haaransatz festkleben und Nissen genannt werden. Aus den Eiern schlüpfen binnen 7 Tagen Larven. Danach werden die Nissen heller und besser sichtbar. Mit dem Wachstum des Haars entfernen sie sich ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut und können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben. Die Larven werden in den ersten 7 Tagen nicht übertragen und entwickeln sich binnen 10 Tagen zu geschlechtsreifen Läusen.


Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2 - 3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätesten nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Im Gegensatz zu ihren Verwandten, den Filzläusen, die am Körper leben, und den Kleiderläusen, spielt mangelnde Hygiene beim „Erwerb" von Kopfläusen keine Rolle. Durch Kopfläuse werden in Europa keine Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und - infolge des Kratzens - entzündete Wunden auf der Kopfhaut. Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Am besten scheiteln Sie das Haar mit einem feinen Kamm und suchen unter guter Beleuchtung streifenweise die Kopfhaut und den Kamm mit einer Lupe ab. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken nachsehen.

 

  Kopflaus Nissen
     

Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink. Deshalb findet man eher einmal Nissen. Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, könnten sich noch lebende Läuselarven darin finden. Beweisend für einen Kopflausbefall ist allein das Auffinden lebender Läuse.

Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen. In diesem Fall sind Sie auch zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, denn Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer korrekten Behandlung die Einrichtung auch ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist jedoch dann erforderlich, wenn es zu einem wiederholtem Kopflausbefall derselben Person innerhalb von 4 Wochen kommt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Zweitbehandlung bereits erfolgt sein muss.

Insektizidhaltige Mittel zur Abtötung von Kopfläusen (im folgendem „Läusemittel" genannt) sind äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele. Die Insekten tötenden („insektiziden") Substanzen aus der Gruppe der Pyrethroide gewährleisten bei korrekter Anwendung einen Behandlungserfolg. Dies wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigt. Insektizidfreie Mittel, Heißlufthauben, Saunabesuche und andere Hausmittel sind unzuverlässig. Leider sind die gut wirksamen Läusemittel in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht anwendbar. Die Behandlung von Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern sollte ohne Chemie, d.h. durch Auskämmen des mit 3%-iger Essiglösung angefeuchteten Haars (2 x wöchentlich über 4 Wochen) oder unter ärztlicher Anleitung erfolgen. Auch bei Kopfhautentzündung sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.

Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten. Es stehen mehrere insektizidhaltige Läusemittel zur Verfügung, über die Sie Ihr Arzt oder Apotheker gerne berät.

Da Larven und Läuse bei korrekter Behandlung mit pyrethroidhaltigen Mitteln sicher abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach einer solchen Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen am Tag nach der Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nur dann erforderlich, wenn es sich um einen binnen 4 Wochen wiederholten Kopflausbefall gehandelt hat.

Allerdings können Läuseeier eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen erforderlich, um die Läuseplage sicher loszuwerden. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den verbliebenen Eiern geschlüpft, haben den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und selbst noch keine Eier gelegt. Nissen, die nach der ersten Haarwäsche vorhanden sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist.

Nissen, die auch nach der zweiten Haarwäsche am Haar kleben geblieben sind, sind in aller Regel „leer". Dennoch sollten sie zur Vorsicht entfernt werden. Zusätzlich ist eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polster­möbel erforderlich. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60° zu waschen und im Wäschetrockner trocknen oder chemisch reinigen zu lassen. Auch Überwärmen (+45°C über 60 Minuten) oder Unterkühlen (-15°C über 1 Tag) oder Abschließen über 1 Woche in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse.

 

 

Bei Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung. Gesundheitsamt Segeberg, Hamburger Str. 30, Telefon 04551/951-349, 212, 631, 641
 
Download-Link der Erklärung für die Eltern
 

Zuletzt geändert am: 17.02.2011 um 07:49:20

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