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Sehr geehrte Eltern,
Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink. Deshalb findet man eher einmal Nissen. Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, könnten sich noch lebende Läuselarven darin finden. Beweisend für einen Kopflausbefall ist allein das Auffinden lebender Läuse. Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Mittel gegen Kopfläuse durchführen. In diesem Fall sind Sie auch zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, denn Ihr Kind kann bereits am Tag nach einer korrekten Behandlung die Einrichtung auch ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist jedoch dann erforderlich, wenn es zu einem wiederholtem Kopflausbefall derselben Person innerhalb von 4 Wochen kommt. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Zweitbehandlung bereits erfolgt sein muss. Insektizidhaltige Mittel zur Abtötung von Kopfläusen (im folgendem „Läusemittel" genannt) sind äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele. Die Insekten tötenden („insektiziden") Substanzen aus der Gruppe der Pyrethroide gewährleisten bei korrekter Anwendung einen Behandlungserfolg. Dies wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigt. Insektizidfreie Mittel, Heißlufthauben, Saunabesuche und andere Hausmittel sind unzuverlässig. Leider sind die gut wirksamen Läusemittel in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht anwendbar. Die Behandlung von Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern sollte ohne Chemie, d.h. durch Auskämmen des mit 3%-iger Essiglösung angefeuchteten Haars (2 x wöchentlich über 4 Wochen) oder unter ärztlicher Anleitung erfolgen. Auch bei Kopfhautentzündung sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird. Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen; in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten. Es stehen mehrere insektizidhaltige Läusemittel zur Verfügung, über die Sie Ihr Arzt oder Apotheker gerne berät. Da Larven und Läuse bei korrekter Behandlung mit pyrethroidhaltigen Mitteln sicher abgetötet werden, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls nach einer solchen Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen am Tag nach der Behandlung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nur dann erforderlich, wenn es sich um einen binnen 4 Wochen wiederholten Kopflausbefall gehandelt hat. Allerdings können Läuseeier eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen erforderlich, um die Läuseplage sicher loszuwerden. In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den verbliebenen Eiern geschlüpft, haben den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und selbst noch keine Eier gelegt. Nissen, die nach der ersten Haarwäsche vorhanden sind, stellen keinen Grund dar, einem Kind den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zu verwehren, wenn eine zweite Behandlung vorgesehen ist. Nissen, die auch nach der zweiten Haarwäsche am Haar kleben geblieben sind, sind in aller Regel „leer". Dennoch sollten sie zur Vorsicht entfernt werden. Zusätzlich ist eine Reinigung der Kämme, Haar- und Kleiderbürsten, Fußböden und Polstermöbel erforderlich. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Leib- und Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60° zu waschen und im Wäschetrockner trocknen oder chemisch reinigen zu lassen. Auch Überwärmen (+45°C über 60 Minuten) oder Unterkühlen (-15°C über 1 Tag) oder Abschließen über 1 Woche in einem Plastiksack vernichtet Kopfläuse.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung. Gesundheitsamt Segeberg, Hamburger Str. 30, Telefon 04551/951-349, 212, 631, 641
Zuletzt geändert am: 17.02.2011 um 07:49:20 Zurück |
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