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Tagesordnungspunkte der Schulkonferenz vom 08.12.2010, um 18:00 Uhr im Filmraum
1. Begrüßung, Genehmigung des Protokolls, Organisatorisches 2. Bericht des Schulleiters 3. Bericht aus dem Schulelternbeirat 4. Bericht aus der SV 5. G8/G9 Die Schulkonferenz stimmt über die zukünftigen Bildungsgänge des Alstergymnasiums ab (nach § 44,3 den neuen Schulgesetzes): Die Schulleiterin oder der Schulleiter beschließt im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, ob an der Schule ein acht- oder ein neunjähriger Bildungsgang oder beide Bildungsgänge angeboten werden. Der Beschluss bedarf der Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums. Sieht der Beschluss vor, beide Bildungsgänge an der Schule anzubieten, unterliegt der Genehmigung auch die Anzahl der Lerngruppen, die bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe fünf für jeden Bildungsgang gebildet werden. Kann ein Einvernehmen nach Satz 1 nicht hergestellt werden, entscheidet das für Bildung zuständige Ministerium über das Angebot der Schule und die Anzahl der Lerngruppen. Es kann eine Änderung des Angebotes der Schule inbesondere dann versagen, wenn diese zusätzliche Sach- oder Raumbedarf verursacht. Es kann durch Verordnung die Mindestgröße der Lerngruppen je Bildungsgang festlegen, soweit an einem Gymnasium beide Bildungsgänge angeboten werden. Begründung für die Abstimmung vor Inkrafttreten des Gesetzes: Da das neue Schulgesetz aller Voraussicht nach erst Ende Januar verabschiedet wird, ist es wichtig, schon frühzeitig Entscheidungen zu fällen, um die Eltern auf der Informationsveranstaltung im Februar richtig informieren zu können. 6. Anträge der Eltern 7. Anträge der SV Die SV beantragt: I. die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Veränderung von Schulzeiten, II. die Anschaffung von Aquarien, III. die Neuplanung der Mittagspausenaufsicht für die 7. Klassen, die Bereitstellung eines Oberstufenraumes für den 11. und 12. Jahrgang. 8. Verschiedenes
Zuletzt geändert am: 08.12.2010 um 15:16:46 Zurück |
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