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Förderkonzept


 

Leistung wird den individuellen Fähigkeiten gemäß im Rahmen der gymnasialen Ansprüche gefördert


Die im Schulprogramm verankerte Zielsetzung muss durch verschiedene Maßnahmen realisiert werden. Diese Maßnahmen werden ständig evaluiert und den Erfordernissen angepasst.

Zur Zeit erfolgt die Umsetzung durch folgende Maßnahmen:

Übersicht:

Durchführung von Förderunterricht für Legastheniker in den Klassenstufen 5/6

Förderung von Deutschkenntnissen bei Schülerinnen und Schülern mit Migrantenhintergrund

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit singulären Leistungsschwächen (Schüler helfen Schülern)

Bilingualer Unterricht (gültig für G 8)

Musikalische Grundbildung in den Klassen 6/7

Kooperationsvertrag mit der TU Hamburg-Harburg

Zusammenarbeit mit DESY

Externe Hochbegabtenförderung

Kunstförderung für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

Schulfahrtenkonzept

Ausbildungskonzept

 

  1. Durchführung von Förderunterricht für Legastheniker in den Klassenstufen 5/6

     
  2. Förderung von Deutschkenntnissen bei Schülerinnen und Schülern mit Migrantenhintergrund
    Die Deutschkenntnisse sollen durch Einzelunterricht oder Unterricht in kleinen Gruppen verbessert werden. 
     
  3. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit singulären Leistungsschwächen (Schüler helfen Schülern)
    • Gezielte Förderung von Schülern in kleinen Lerngruppen (drei bis fünf Schüler in jeweils  einem Fach.
    • Angeboten werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein. Die Schüler lernen von Schülern.
    • Defizite sollen zeitnah durch betreutes Üben kontinuierlich aufgearbeitet werden.
    • Von den Fachlehrern empfohlene qualifizierte Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe betreuen die Übungsgruppen als Tutoren. Die Tutoren werden von der Schule pädagogisch geschult und mit dem notwendigen Übungsmaterial ausgestattet.
    • Die Betreuung erfolgt in Abstimmung mit den Fachlehrern der betreuten Schüler.
    • Die Tutoren und Tutorinnen arbeiten möglichst selbständig. Dies betrifft vor allem die Kommunikation hinsichtlich Terminfestsetzung und Verschiebung innerhalb der einmal angelaufenen Übungsphase.
    • Ein wichtiger Aspekt ist die Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit des gemeinsamen Übens. Die Gruppen treffen sich einmal in der Woche regelmäßig im Anschluss an den Unterricht nachmittags in den Räumen der Schule (Regelzeit: 13.15 – 14.15 Uhr).
    • Eine Übungseinheit dauert in der Regel eine Stunde und kostet pro Teilnehmer 2,50 €. Der Übungsblock von acht Stunden wird zu Beginn in einer Summe direkt an die Tutoren bezahlt. Die Tutoren verpflichten sich im Gegenzug schriftlich, die bezahlten Übungseinheiten innerhalb des festgelegten Zeitraums zu halten.
    • Es gibt insgesamt drei Übungsblöcke:
      - 8 Wochen zwischen Herbstferien und Weihnachten
      - 8 Wochen zwischen Halbjahreszeugnis und Osterferien
      - 8 Wochen zwischen Osterferien und Endzeugnis 

     
  4. Bilingualer Unterricht (gültig für G 8)
    Was ist bilingualer Unterricht und welche Ziele verfolgt er?
    Im bilingualen Unterricht wird ein Sachfach in einer Fremdsprache unterrichtet. Aufgrund der personellen Ausstattung unserer Schule ist dieses Sachfach Erdkunde, die Fremdsprache Englisch. Durch den bilingualen Unterricht soll eine bessere Beherrschung der englischen Sprache erreicht werden.
    Wie unterscheidet sich der bilinguale Unterricht vom herkömmlichen Englisch bzw. Erdkundeunterricht?
    Um die im G8-System erhöhte Stundenzahl nicht noch weiter ansteigen zu lassen, beginnen wir erst in der 7. Klasse mit dem bilingualen Unterricht.
    In den Klassen 7-9 erhalten die Schülerinnen und Schüler im bilingualen Zweig im gleichen Umfang Englischunterricht wie alle anderen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen aber schon vorher einen Einblick in diese Form des Lernens. Es wird für die 6. Klassen an den Methodiktagen beider Halbjahre jeweils einen Vormittag lang bilingualer Unterricht erteilt.
    In der Orientierungsstufe erfolgt der Erdkundeunterricht in deutscher Sprache. Ab der Klasse 7 wird Erdkunde dann in englischer Sprache erteilt. Wegen des langsameren Vorgehens bei der Vermittlung des Stoffes in der Fremdsprache sind anstelle von zwei Stunden deutschsprachigem Erdkundeunterricht drei Stunden pro Woche vorgesehen. Die Lehrplanthemen sind auch im bilingualen Erdkundeunterricht verbindlich.
    Obwohl die Verbesserung der Leistungen in der Fremdsprache im Erdkundeunterricht durch Fehlerkorrekturen gefördert wird, werden sprachliche Probleme nicht thematisiert. Benotet werden ausschließlich die Erdkundeleistungen.
    Welche Kinder können am Erdkundeunterricht auf Englisch ab Klasse 7 teilnehmen?
    Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht bis zur 6. Klasse, vor allem in den Fächern Englisch und Erdkunde, so absolviert haben, dass man davon ausgehen kann, dass sie motiviert und den erhöhten Anforderungen des bilingualen Unterrichts gewachsen sind, werden von der Klassenkonferenz am Ende der 6. Klasse für die Teilnahme am bilingualen Erdkundeunterricht vorgeschlagen. Schüler, Schülerinnen und Eltern werden von der Schule darüber schriftlich informiert.

    Die Schule schlägt aus ihrer Sicht geeignete Schülerinnen und Schüler vor. Die endgültige Entscheidung über die Annahme oder die Ablehnung des Vorschlags der Schule liegt allerdings bei Schülern, Schülerinnen und Eltern.

     
  5. Musikalische Grundbildung in den Klassen 6/7
    (Zielsetzung: Jungenförderung in der komplizierten Phase der Pubertät, Stärkung von Selbst- und Sozialkompetenz bei Jungen)
    Im August 2006 startete das Alstergymnasium erstmalig eine Bläserklasse, die  klassenübergreifend für alle Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs angeboten wurde. In Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule Segeberg erhielten Quintaner, die bisher noch kein Blasinstrument spielten, die Möglichkeit, eines zu erlernen. Zur Wahl standen ihnen dabei die Instrumente Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Euphonium und Tuba. Nach dem Ausprobieren aller Instrumente und der Wahl ihres Lieblingsinstrumentes starteten nach den Sommerferien rund 30 Schülerinnen und Schüler in der neuen Bläserklasse.
    Die Bläser-Förderung verläuft zweigleisig. Einmal in der Woche erhalten die Schülerinnen und Schüler 45 Minuten Instrumentalunterricht bei den Fachlehrern der Kreismusikschule Segeberg, der in der Regel in Gruppen von fünf bis sieben Schülern im Anschluss an den Vormittagsunterricht stattfindet. Die bisher teilnehmenden Kinder mussten hierfür keine eigenen Instrumente kaufen, da die Musikschule für ca. 1.500 Euro neue Instrumente gekauft hat und diesen Schülerinnen und Schülern sehr günstig als Leihinstrumente zur Verfügung stellen konnte.
    Der zweite Teil des Projektes, das Spielen im Orchester, findet im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft statt und wird von einer Musiklehrerin geleitet. So erhalten die Kinder von Anfang an die Möglichkeit, wöchentlich eine Stunde lang mit Schülern ähnlichen Alters und vergleichbaren Leistungsstands zu spielen. Dies fördert die Freude am Instrument, am gemeinsamen Musizieren und setzt auch Ziele für das häusliche Üben.
    Das Projekt läuft für die teilnehmenden Schüler über zwei Jahre. Im Anschluss an die Bläserklasse sollen die Kinder, die gerne weiterhin ihr Instrument lernen wollen, bei der Musikschule direkt Unterricht nehmen und in der Schule in einem dann neu zu gründenden Blasorchester oder in einer Big Band weiter gemeinsam musizieren.
    Mit dem Projekt Bläserklasse soll eine Förderung musikalisch interessierter und begabter Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden, d. h. im Gegensatz zu der vielfach eher kognitiv ausgerichteten Förderung im regulären Schulunterricht werden hier auch affektive Begabungen gestärkt, und dies in einem handlungsorientierten Konzept. Darüber hinaus stärkt das Musizieren die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler, was besonders in der Zeit der beginnenden Pubertät hilfreich sein kann.
    Weiterhin bietet die Bläserklasse die Möglichkeit einer Jungenförderung. Während andere schulischen Angebote für die 5. bis 7. Klassen im Bereich der Musik wie beispielsweise der Unterstufenchor nur einen Jungenanteil von 10 % aufweisen, liegt der Anteil der Jungen in der Bläserklasse bei über 50 %. Insgesamt fällt bei dem ersten Jahr der Bläserklasse auf, dass sie sich stärker mit der Schule identifizieren und sehr stolz darauf sind, bei öffentlichen Auftritten ihre Schule repräsentieren zu dürfen.
    Das Angebot der Bläserklasse unterstützt auch besonders die einkommensschwachen Familien, die normalerweise ihren Kindern keinen Instrumentalunterricht ermöglichen könnten, da die Teilnahmegebühr unter dem regulären Unterrichtssatz der Musikschule liegt und sogar noch die Miete für das Instrument enthält.
    Auch im Schuljahr 2007/2008 konnte den neuen Quintanern die Bläserklasse unter diesen günstigen Bedingungen angeboten werden, da die Schule mit Hilfe des Schulträgers einen zweiten kompletten Instrumentensatz angeschafft hat. Durch diese große Investition ist es auf Dauer möglich, neue Bläserklassen arbeiten zu lassen. 
     
  6. Kooperationsvertrag mit der TU Hamburg-Harburg
    (siehe dazu auch die Zusammenarbeit mit DESY im Rahmen der Förderung von Physik)
    Zielsetzung dieser Kooperation ist es, Schülerinnen und Schüler für technikorientierte Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften) zu begeistern und bereits erworbene Kompetenzen auszubauen.

    Die TU Hamburg-Harburg verpflichtet sich dabei, folgende Unterstützung zu erbringen:
    Die TUHH
    • stellt einen Wissenschaftler als Ansprechpartner zur Verfügung
    • informiert das Alstergymnasium direkt und frühzeitig über ihr Veranstaltungsprogramm auf schulischem Gebiet
    • vermittelt Lehrkräft bei Fachfragen an die entsprechenden Institute der TUHH
    • organisiert einen Projekttag oder längerfristiges Projekt
    • stellt Materialien für den Unterricht (z. B. Skripten von Kursen, Selbsteinschätzungstest, Wer-wird-Ingenieur-Spiel) zur Verfügung
    • gewährt dem Alstergymnasium den Vorzug bei Veranstaltungen für Schulen an der TUHH (z. B. Kurse für Begabte, Kurse im Rahmen der Förderung von  Mädchen)
    • berät zur Berufsorientierung vermittelt durch die Studienberatung (z. B. Schnupperstudium)
    • ermöglicht Gespräche mit Hochschulabsolventen
    • ermöglicht dem Alstergymnasium die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Kooperationen der TUHH mit Dritten (z. B. Nortec, ThyssenKrupp)
    • vermittelt einen Besuch eines Professors/Professorin der TUHH am Alstergymnasium zu einem Vortrag pro Jahr, zu dem auch Nachbarschulen eingeladen sind
    • organisiert eine Einführung in die Bibliothek der TUHH

     
  7. Zusammenarbeit mit DESY
    (Förderkonzept für den Physikunterricht am Alstergymnasium)
    Seit Gründung des Alstergymnasiums Henstedt-Ulzburg stellt das Fach Physik eine wichtige Kontur des Schulprofils dar.
    Um den Unterricht in dieser Naturwissenschaft anschaulich, praxisnah und handlungsorientiert zu gestalten, besteht eine Kooperation des Alstergymnasiums Henstedt-Ulzburg mit dem physikalischen Großforschungszentrum „Deutsches Elektronen-Synchrotron“ (DESY) in Hamburg-Bahrenfeld und mit der Technischen Universität Harburg (TUHH).
    Mit den aus dieser Zusammenarbeit hervorgegangenen Projekten wird das Ziel verfolgt, mathematisch-naturwissenschaftlich begabte Gymnasiasten für die Physik zu begeistern und ihr Interesse an einem späteren Physik- oder Ingenieursstudium zu wecken. Unter dem Aspekt, dass gerade diese Studiengänge den zukünftigen Abiturienten ausgezeichnete Berufsaussichten bieten, stellen die Kooperationen einen wichtigen Pfeiler der Berufsorientierung am Alstergymnasium dar.
    Durch die großzügige Förderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg können Jugendliche unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten an diesen Projekten teilnehmen.
     
  8. Externe Hochbegabtenförderung
    Klassen Träger Plätze pro Jahr Fach Kosten
    5 William-Stern-Stiftung / Universität Hamburg einige Mathemathik kostenfrei
    5-9 Stiftung KSK Südholstein / Bildungsministerium Schleswig-Holstein zahlreich (ca. 20) alle Hauptfächer 30,00 € pro Jahr
    8-10 Junior Akademie Schleswig-Holstein ein Platz alle Fächer Kostenbeteiligung (findet in den Sommerferien statt)
    10 "Wissenschaftswoche" Desy / Gemeinde Henstedt-Ulzburg 14-16 Physik kostenfrei
    12 verschiedene Unternehmen in BRD / Swiss Life Versicherungen bis zu 40 WiPo meistens kostenfrei mit Eigenbeteiligung
    11-13 Deutsche Schülerakademie ein Platz alle Fächer Kostenbeteiligung (findet in den Sommerferien statt)
    11-12 "Wissenschaftspraktikum" 4 Physik kostenfrei

     
  9. Kunstförderung für besonders begabte Schülerinnen und Schüler
    Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 ist die Arbeitsgemeinschaft Kunst am Alstergymnasium etabliert. Sie findet in der Mittagspause am Mittwoch statt und bietet schöpferischen Raum für alle kunstinteressierten, -begabten oder
    -begeisterten Schülerinnen und Schüler. Hier können alle zur Verfügung stehenden Werkmittel und Techniken erprobt und angewandt werden, wobei auch der Bau von Rahmen und die Ölmalerei erlernt werden können.
    Experimentelles Vorgehen und eine gezielte Arbeit an der Verfeinerung bestehender Kenntnisse bieten vielerlei Möglichkeiten, die eigene Kreativität auszuleben und auszudrücken – unterstützt durch vielfältige Impulse der anderen Kunstschaffenden, der Lehrkraft und der Kunstgeschichte.
    Momentan wird dieses Angebot im Wesentlichen von Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen, die keinen regulären Kunstunterricht haben, und des 12. Jahrgangs genutzt. Für eine Berufsorientierung in den kreativen Bereich kann hier auch gezielt an der Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen für ein Studium und an einer Mappe gearbeitet werden.

     10. Schulfahrtenkonzept

 

11. Schulinternes Ausbildungskonzept vom 30.9.2011

 

 (Regelung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die ihre Ausbildung unter der APO II von 2011 begonnen haben)

Vorwort

Das Alstergymnasium ist Ausbildungsschule für alle Fächer und bildet in Zusammenarbeit mit dem IQSH mit dem Ziel aus, die während des Hochschulstudiums erworbenen fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen, Haltungen und Fähigkeiten in engem Bezug zum erteilten Unterricht zu reflektieren, zu vertiefen und zu erweitern.


Voraussetzungen

Grundlagen des Ausbildungskonzeptes sind:

• das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein
• die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO Lehrkräfte II) von 2011
• das Schulprogramm der Schule
• die geltenden Lehrpläne und Bildungsstandards

Um den Anforderungen gerecht zu werden, ist eine enge Kooperation aller an der Ausbildung Beteiligten notwendig: Dies betrifft den/die Schulleiter/-in, den/die Koordinator/-in für Ausbildung sowie die Ausbildungslehrkräfte im engeren Sinne (Mentoren/-innen); darüber hinaus aber auch das gesamte Kollegium durch begleitende Unterstützung und zeitweilige ergänzende Betreuung der Referendare/-innen.

• Der/Die Schulleiter/-in ist unmittelbarer/-e Vorgesetzter/Vorgesetzte der Referendare/-innen, er/sie schreibt am Ende ihrer Ausbildung eine dienstliche Beurteilung und ist als einziger/-e Vertreter/-in der Schule Mitglied der Prüfungskommission (§§ 9, 14, 19- 21 APO).

• Die Referendare/-innen führen während ihrer Ausbildung ein Portfolio, das die Dokumentation ihrer eigenen Arbeit sowie die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des IQSH enthält (§ 12 APO).

• Die Mentoren/-innen führen mindestens am Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungsgespräche mit dem/der Referendar/-in über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung (§ 9 Abs.7 APO).

• Der/Die Koordinator/-in bildet die Schaltstelle im Ausbildungsgefüge zwischen den an der Ausbildung beteiligten Lehrkräften, dem Schulleiter und dem IQSH.


Die Referendare/-innen

1. Die Referendare/-innen unterrichten im Verlauf ihrer Ausbildung durchschnittlich 10 Wochenstunden eigenverantwortlich (§ 9 Abs.5 APO) in ihren beiden Fächern und in den Schulstufen Sek I und Sek II. Darüber hinaus werden weitere Unterrichtseinheiten unter Anleitung durchgeführt; am Ende der Ausbildung verfügt der/die Referendar/-in über Unterrichtserfahrung sowohl in der Orientierungsstufe als auch in der Mittel- und Oberstufe.

2. Vor Beginn ihrer eigenverantwortlichen Unterrichtstätigkeit erhalten die Referendare/-innen durch den/die Koordinator/-in für Ausbildung eine umfassende Einführung in die Organisationsstrukturen der Schule und in das Regelwerk, das den Schulalltag bestimmt; die Mentoren/-innen beraten und unterstützen die Referendare/-innen bei der Planung der ersten Unterrichtseinheiten und in allen Fragen der Unterrichtspraxis (Methoden, Lehrbücher, Einsatz von Medien u.a.).

3. Die Referendare/-innen hospitieren regelmäßig bei ihren Mentoren/-innen und nutzen zusätzlich Hospitationsmöglichkeiten, die weitere Kollegen/-innen anbieten mit dem Ziel, den Referendaren/-innen Einblick in unterschiedliche Unterrichtsstile zu gewähren. Für einzelne Stunden, in denen sie selbst hospitiert werden, legen sie nach Absprache mit ihrem/ihrer Mentor/-in einen schriftlichen Entwurf zu den geplanten Unterrichtszielen und dem geplanten Unterrichtsverlauf in Rasterform vor.

4. Im zweiten und dritten Ausbildungshalbjahr führt der/die Referendar/-in in einem Fach eine Lehrprobe durch, an der die Mitreferendare/-innen an der Schule, beide Mentoren/-innen, der/die Koordinator/-in und ab dem zweiten Halbjahr auch der/die Schulleiter/-in teilnehmen. Die Lehrprobe im dritten Ausbildungshalbjahr wird vom Schulleiter benotet. Die Lehrprobenbesprechungen dienen der Orientierung des/der Referendars/-in über den eigenen Ausbildungsstand. Für alle Lehrproben legen sie nach Absprache mit ihrem/ihrer Mentor/-in einen schriftlichen Entwurf zu den geplanten Unterrichtszielen und dem geplanten Unterrichtsverlauf in Rasterform vor.

5. Pro Halbjahr zeigt der/ die Referendar/-in in jedem Fach ihren Studienleitern/-innen des IQSH eine oder zwei Unterrichtstunden im Rahmen der Ausbildungsberatungen (§ 11 APO). An dieser Hospitation mit anschließender Besprechung nehmen verpflichtend der/ die Referendar/-in und die (Fach-)Mentoren/-innen teil, ggf. Schulleiter/-in und Koordinator/-in.

6. Die Referendare/-innen verpflichten sich, an außerunterrichtlichen Aktivitäten mitzuwirken, sich in die Teamstrukturen der Schule einzugliedern und so Mitverantwortung zu übernehmen für die Gestaltung des Schullebens. Dazu gehört u.a. die Planung und Durchführung von Projekten sowie die Begleitung einer Klassenfahrt. Auf Wunsch soll es ihnen ermöglicht werden, eine stellvertretende Klassenleitung zu übernehmen.

 

Die Mentoren/-innen

1. Der/Die Schulleiter/-in setzt in Abstimmung mit dem/der Koordinator/-in geeignete Kollegen/-innen als Mentor/-in ein. Die Mentoren/-innen sollten über entsprechende Erfahrungen in der Ausbildungstätigkeit verfügen bzw. sich als Ausbildungslehrkraft qualifiziert haben. Ein Wechsel des/der Mentors/-in innerhalb der Ausbildungszeit ist möglich, wenn die Ausbildungssituation dies erfordert.

2. Es wird sichergestellt, dass sich Mentor/-in und Referendar/-in mindestens jeweils eine Stunde pro Woche gegenseitig hospitieren können. Ebenso verfügen sie über eine gemeinsame Koordinationsstunde für Unterrichtsbesprechungen u.a. Themen.

3. Zum Aufgabengebiet der Mentorinnen /Mentoren gehört:

• Halbjährliche Orientierungsgespräche und Kontrolle des Portfolios
• Fachdidaktische und –methodische Hilfestellung bei der Planung von Unterricht / Unterrichtssequenzen, Erreichen der Ausbildungsstandards
• Reflexion / Analyse der hospitierten Unterrichtsstunden
• Unterstützung in Fragen der Leistungsbewertung/Notengebung
• Unterstützung bei der Konzeption und Terminierung von Klassenarbeiten
• Unterstützung bei der Wahrnehmung von organisatorischen Aufgaben wie Klassenbuchführung, Pausenaufsichten, Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum u.a.
• Unterstützung und Hilfestellung in Kommunikations- und Konfliktsituationen (u.a. bei der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, Elterngesprächen, Teilnahme an Elternversammlungen)
• Unterstützung bei der Planung von außerunterrichtlichen Aktivitäten (Exkursionen u.a.)
• Teilnahme an den Ausbildungshospitationen und den anschließenden Besprechungen des IQSH

4. Im Rahmen einer umfassenden fachdidaktischen und pädagogischen Betreuung kommt der Analyse einzelner Unterrichtsstunden der Referendare/-innen besondere Bedeutung zu. Der/Die Koordinator/-in und die Mentoren/-innen beziehen sich auf den Kriterienkatalog zur Beurteilung von Unterricht in Anlehnung an die Ausbildungsstandards wie sie in den Informationen „Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein. Ausbildung, Prüfung“, Kiel 2011 (S.13-15) niedergelegt sind.

5. Die Mentoren/-innen informieren sich regelmäßig über die Ausbildung ihres/ihrer Referendars/-in in den Ausbildungstagen des IQSH und begleiten die fortlaufende Dokumentation der Ausbildungsentwicklung im Portfolio. Die kontinuierliche Zusammenarbeit in diesem Bereich bildet die Grundlage für eine effektive und fundierte Beratung seitens der Mentoren/-innen in den Orientierungsgesprächen.

 

Der/Die Koordinator/-in

1. Der/Die Koordinator/-in bildet die Schaltstelle im Ausbildungsgefüge zwischen den an der Ausbildung beteiligten Lehrkräften, dem Schulleiter und dem IQSH. Seine/Ihre Aufgabe ist es, die verschiedenen Ausbildungsaktivitäten auf allen Ebenen zu koordinieren und für eine auf das Wohl der Referendare/-innen ausgerichtete Zusammenarbeit zu sorgen. Dies schließt auch die Kompatibilität von schulischer Ausbildung und den Anforderungen des IQSH-Konzepts ein.

2. Der/Die Koordinator/-in sorgt für regelmäßigen Informationsaustausch über den Ausbildungsstand der Referendare/-innen mit den Mentoren/-innen einerseits und dem Schulleiter andererseits.

3. Der/Die Koordinator/-in ergänzt die Ausbildungstätigkeit der Mentoren/-innen durch Beratung/ Hospitationen/Unterstützung der Referendare/-innen in allen Bereichen der Unterrichtspraxis und der allgemeinen Pädagogik und moderiert die Lehrprobenbesprechungen.

4. Der/Die Koordinator/-in ist verantwortlich für die regelmäßige Evaluation des Ausbildungskonzepts in Absprache mit allen an der Ausbildung Beteiligten und für die Überarbeitung bzw. Fortschreibung. Als Teil des Schulprogramms unterliegen die Grundsätze des Ausbildungskonzepts der Zustimmungspflicht durch die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz.


Der/Die Schulleiter/-in

1. Der/Die Schulleiter/-in begleitet die 18-monatige Ausbildung der Referendare/-innen in der Regel ab dem zweiten Halbjahr durch Unterrichtshospitationen bzw. Teilnahme an den Lehrproben.

2. Der/Die Schulleiter/-in stützt seine dienstliche Beurteilung des/der Referendars/-in in erster Linie auf eigene Beobachtungen der Ausbildungsentwicklung; sie werden ergänzt durch die Ergebnisse der Beratungsgespräche mit dem/der Koordinator/-in.

Ergänzende Ausbildungsangebote

Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung und weitere Kollegen/-innen stellen den Referendaren/-innen ihr Sachwissen in bestimmten Bereichen der Schulorganisation zur Verfügung. Über den Umfang bzw. die Art der Unterrichtung sowie über einzelne Themen und Termine verständigen sich die jeweils Beteiligten innerhalb der Gesamtdauer des Referendariats in folgenden Sachgebieten, soweit sie nicht im Rahmen von Lehrerkonferenzen und schuleigenen Fortbildungen bereits thematisiert wurden:

• Einführung in Fragen der Schulverwaltung und des Schulrechts; Rolle des Lehrers / der Lehrerin im Spannungsfeld Schule, Vertretungsplan, Krankmeldung (Schulleiter/Koordinator)

• Aufgaben der Klassenleitung; Versetzungsordnung (Mittelstufenleiter)

• Orientierungsstufenverordnung; Lernpläne (Orientierungsstufenleiter)

• Oberstufenverordnung; Oberstufenverwaltung (Oberstufenleiter)

• Nutzung der Computer(-räume) (Administrator der Räume)

• Vertiefender Unterricht und Projektunterricht / Betriebs- und Wirtschaftspraktikum (Koordinator)

• Aufgaben und Rechte der Personalvertretung (Personalrat)

Im Interesse eines positiven, d.h. freundlichen, offenen und kommunikativen Ausbildungsklimas begleitet und unterstützt das gesamte Kollegium die Referendare/-innen in ihren Bemühungen um eine erfolgreiche Lehrtätigkeit. Dazu gehört insbesondere die Bereitschaft der Kollegen/-innen, die Referendare/-innen auch außerhalb des Mentorenunterrichts im eigenen Unterricht hospitieren zu lassen.
Darüber hinaus unterstützen wir im Rahmen unserer Ausbildungsverpflichtungen die Kooperation mit anderen Gymnasien oder ggf. auch anderen Schularten. Mit dem Gymnasium Kaltenkirchen sind wir in einem Ausbildungsnetzwerk verbunden, das in gemeinsamen Veranstaltungen Ausdruck findet.
Der/Die Referendar/-in erhält pro Halbjahr max. zwei unterrichtsfreie Tage, an denen er/sie an einer auswärtigen Schule der eigenen Wahl den Unterricht eines/einer Mitreferendars/-in und weiterer Kollegen/-innen der eigenen Fächer hospitiert. Im Gegenzug ermöglicht unsere Schule entsprechende Unterrichtsbesuche durch auswärtige Referendare/-innen. Die Organisation der Termine und Abläufe obliegt den Referendaren/-innen in Absprache mit der Schulleitung.

 

 

 

 

                            

 

 

 

 

 

 

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